Verfahrensverzeichnis

Dokumentation der nach § 4d BDSG meldepflichtigen automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten

Öffentliches Verfahrensverzeichnis

Das BDSG schreibt im § 4g vor, dass der Beauftragte für den Datenschutz jedermann in geeigneter Weise die folgenden Angaben entsprechend § 4e BDSG verfügbar zu machen hat:

1.  Name der verantwortlichen Stelle: 

Gedema GmbH

2. Geschäftsführer

Jens Spettmann

3. Anschrift der verantwortlichen Stelle:

Berchumer Str. 74

58093 Hagen

4. Zweckbestimmung der Datenerhebung:

Betrieb eines Unternehmens der Herstellung und des Vertriebs von Spannwerkzeugen und die damit verbundene Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und gegebenenfalls Übermittlung personenbezogener Daten für:

Kundenverwaltung
Personalverwaltung
Auftragsbearbeitung
Lohn- und Finanzbuchhaltung
Qualitätsmanagement
Marketing
Erfüllung gesetzlicher Pflichten
Erfüllung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten
Statistik

5. Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten- oder Datenkategorien:

- Kunden: Name/ Firmierung, Anschrift(en), Ansprechpartner, Kontaktdaten, Kundengruppe, Kontodaten, ggfs. Steuernummer, ggfs. Abrechnungszusatz
- Lieferanten, Auftragnehmer: Name/ Firmierung, Anschrift(en), Ansprechpartner, Kontaktdaten, Kundengruppe, Kontodaten, ggfs. Abrechnungszusatz
- Personal: Name, Anschrift, Bewerbungsunterlagen, Arbeitsvertrag, Kontaktdaten, Kontodaten, Lohn-/ Gehaltsdaten, Renten- und Sozialversicherungsdaten, Abmahnungen, Prüfungsergebnisse, Stammdaten, Konfession, Ärztliche Bescheinigungen, ggfs. VL- bzw. BAV- Verträge
- Bewerber: Bewerbungsunterlagen

6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können: 

Intern: zuständige Sachbearbeiter (Auftragsabwicklung, Personalabteilung, Qualitätsmanagement, Marketing)
Extern: Steuerberater (Lohn- und Finanzbuchhaltung), Behörden (Sozialversicherung), Finanzamt, Krankenkassen, Logistikunternehmen, Inkassogesellschaften, Kreditinstitute 

7. Datenübermittlung an Drittstaaten:

Eine Datenübermittlung an Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU), bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erfolgt nicht.

8. Regelfristen für die Löschung der Daten:

Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie z.B. nicht mehr zur Vertragserfüllung oder gemäß § 31 BDSG erforderlich sind. Daten, welche hiervon nicht berührt sind, werden gelöscht, wenn die unter 4. genannten Zwecke wegfallen.

Zuletzt angesehen